Aufnahme in die Zunft

In der Zunftordnung steht unter „zum vierten“ geschrieben:

Will ayn Biedermann neuw hinzu- oder eintretten, so meldet sel­biger seynen Wunsch schriftlich bei deme Zunftmaister. Ueber die Aufnahme beschließt die aktive Zunft in verborgener geheimer Abstimmung.

Anwärter für die Zunft müssen einige Jahre in Laufenburg ihren Wohnsitz haben, über närrischen Geist verfügen und an den alten Fasnachtsbräuchen Freude haben. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung für den Eintritt in die Narrenzunft muss dem Zunftrat vorliegen. Zur Aufnahme in die Zunft bedarf es einer Zweidrittelmehrheit. Diese Abstimmung wird in geheimer Wahl durch die anwesenden Zunftbrüder an einem Bott vorher durchgeführt. Möchte ein Sohn eines Zunftbruders in die Zunft eintreten, ist eine geheime Wahl nur erforderlich, wenn ein Zunftbruder gegen diese Aufnahme Bedenken äußert.

Wird dann ein Biedermann bei einem Bott in die Zunft aufgenommen, so gilt für ihn, wie in der Zunftordnung unter „Zuem Fünften“ steht

So ayn Aufnahm beschlossen worden, hat der neuw Zunftbrueder sonder Verzug und Versäumbnus ayn Einstandsgeld deme Zunft-Seckelmaister einzuzah­len und sonstlichen aus eigener Kassen ayn zunftmäßig „Narro­kleid“ in althergebrachter Machart mitsambt ayner Holzlarven zu beschaffen

Zum Hauptbott, der am ersten Faißen-Donnerstag (dritter Donnerstag vor dem Fasnachtssonntag) jeweils wechselweise in der „Mehren“ und Minderen“ Stadt durchgeführt wird, sind alle Zunftbrüder mit „Wiebli“, Zunftfreunden, Gästen und Gönnern sowie Abordnungen beider Stadträte eingeladen. Bei dieser Versammlung werden nochmals die Höhepunkte des vergangenen Jahres angesprochen. Auch die Gäste haben das Wort. Hauptereignis ist aber die Aufnahme von neuen Zunftbrüdern. Es ist etwas Besonderes, Zunftbruder zu sein. Es ist keine Modeerscheinung, weil es gerade „in“ ist und auch nicht weil der Kumpel hier aktiv ist. Nein, Zunftbruder wird man aus innerer Überzeugung bis an „sein selig Ende“ nach den Vorgabe unserer Vorfahren. Eine Aufnahme „Vereidigung“ ist Gänsehaut pur, hier schlägt der Puls schneller und manchem werden die Knie weich, ist es doch etwas Besonderes, den Eid abzulegen bis an sein „selig Ende“ Zunftbruder zu sein.

Vor dem Totenkopf und zwei brennenden Kerzen gelobt der neue Zunftbruder folgenden Eid

 

 Ich verspreche, von heute ab
der „Narro-Alt-Fischerzunft
1386 Laufenburg“ anzugehören,
damit ich meiner Vorfahren würdig werde.
Ebenso gelobe ich, die Satzungen und Ordnungen der Zunft
getreu zu bewahren, zu hegen und zu pflegen,
bis an mein selig Ende

Nach der feierlichen Vereidigung werden dem Zunftbruder die Zunftordnung nebst Aufnahmeurkunde feierlich überreicht, er darf zum ersten Mal seine Larve aufsetzen und diese dann stolz den Anwesenden unter Beifall präsentieren. Nach dem Traktandum der Vereidigung präsentieren sich die beiden Zunftmeister stolz mit den neuen Zunftbrüdern